Das Alterseinkünftegesetz - Vorsorgearten für die Zukunft

Das Alterseinfünftegesetzt (AEG) wurde zum 01.01.2005 in Deutschland eingeführt. Auslöser dieser Reform war die unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen zu gesetzlichen Renten. Künftig sollten diese Formen der Altersbezüge steuerlich gleichgestellt werden. Da dies nicht unmittelbar geschehen kann, werden beide Formen dieser Bezüge stufenweise angeglichen, bis sie im Jahre 2040 voll versteuert werden müssen.

Das AEG regelt aber gleichzeitig auch die unterschiedlichen steuerlichen Betrachtungen der verschiedenen Formen der Altersversorgung. Veranschaulicht wird dies in dem sogenannten „Drei – Schichten – Modell“. In diesem Modell wird die Zuordnung der einzelnen Vorsorgearten in die drei einzelnen Schichten vorgenommen und damit automatisch deren steuerliche Behandlung und staatlicher Förderung geregelt.

Die Rürup Rente

Durch das Umlageverfahren müssen immer weniger Berufstätige die Rente von immer mehr Rentenempfängern zahlen. Seil langem ist bekannt, dass die gesetzliche Rentenversicherung lediglich ein Fundament der Versorgung im Alter bietet. Eine private Vorsorge ist daher unumgänglich.

Im Rahmen der Einführung des Alterseinkünftegesetz (2005) wurde mit der Rürup – Rente auch Basisrente genannt, eine neue Form der privaten Altersvorsorge geschaffen. Ursprünglich wurde diese Variante der Altersvorsorge für Selbständige und Freiberufler ins Leben gerufen. Mittlerweile wird sie aber auch von Arbeitnehmern genutzt, da sie einige steuerliche Vorteile bietet.

Die Steuerersparnis und der Schutz vor Zugriffen Dritter machen die Rürup – Rente zu einer sehr beliebten Form der Altersvorsorge. Nutzen Sie in einem Beratungsgespräch bei uns die Möglichkeit, Ihre individuelle Modellrechnung zu einer Rürup – Rente zu erhalten.


Die Riester-Rente

Die Riester-Rente ist eine Form der Altersvorsorge, die während der Ansparzeit durch staatliche Zulagen (Erwachsene 175 € / jährl., Kinder 300 € / jährl. ab Geburtsjahr 2008, davor 185 Euro ) gefördert wird. Die volle Zulage erreicht man, wenn 4 % des Bruttoeinkommens vom Vorjahr (max. 2.100 € p.a.) per Eigenbeiträge gespart werden.

  • a) Unmittelbar förderberechtigt sind gesetzlich Rentenversicherte und Beamte.
  • b) Mittelbar förderberechtigt sind auch die Ehepartner der unter a) genannten.

Des Weiteren bietet die Riester – Rente auch steuerliche Anreize und kann somit zu einem lukrativen Baustein der Altersvorsorge werden. Gerne berechnen wir Ihren genauen Riesterbeitrag und suchen unter den verschiedenen Anbietern Ihr passendes Angebot.


Die betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Zweck einer betrieblichen Altersvorsorge ist die Zusage einer Versorgungsleistung im Alter, bei Invalidität oder Tod durch den Arbeitgeber zu seinem Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer kann Teile seines Gehalts in eine betriebliche Altersvorsorge investieren.

Ab Januar 2022 gilt die nächste Stufe des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG).
Diese besagt, dass jeder Arbeitgeber, der eine Entgeltumwandlung durchführt und hier ist es egal, ob es sich um eine Direktversicherung, Pensionsfonds oder Pensionskasse handelt, einen Zuschuss in Höhe von 15 % des umgewandelten Beitrags, höchstens aber die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge leisten muss.

Dies gilt für Neuverträge seit 01.01.2019 und wird nun auch für Altverträge eingeführt.
Eine Ausnahme hiervon kann nur entstehen, wenn ein gesonderter Tarifvertrag zugrunde liegt, der von der gesetzlichen Regelung abweicht.
Es ist somit seitens des Arbeitgebers unerlässlich, dies im eigenen Unternehmen zu prüfen und entsprechend zu handeln.