Gut versichert mit der Betriebshaftpflicht

Wo gearbeitet wird, passieren Schäden. Meistens handelt es sich um Sachschäden oder Fehler an Waren, Produkten oder Maschinen. Aber auch Personenschäden, sind nicht immer zu vermeiden. Wenn der Geschäftsinhaber selbst oder die Mitarbeiter zum Beispiel einen Schaden bei einem Kunden des Unternehmens verursachen, ist der durch die Betriebshaftpflichtversicherung des Betriebs versichert. Soweit das Unternehmen eine Betriebshaftpflichtversicherung besitzt.

In vielen Branchen wird eine Betriebshaftpflicht vorausgesetzt, um Aufträge annehmen zu können. Je nach Größe des Betriebs und Mitarbeiter sind ausreichende Deckungssummen besonders wichtig. Deshalb sollten Unternehmen, wenn sie weiter wachsen die Betriebshaftpflichtversicherung in der Höhe der Versicherungssumme gelegentlich prüfen und anpassen. Auch gibt es verschiedene Klauseln und Selbstbehalte die genau im Vorfeld zu prüfen sind. Damit es nicht zu Deckungslücken kommt, sind die einzelnen Versicherungsbedingungen genau zu prüfen.

Was ist eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Die Betriebshaftpflicht deckt alle Schäden ab, die in Ausübung der betrieblichen Tätigkeit gegenüber einem Dritten entstehen. Das gilt für begangene Schäden vom Betriebsinhaber selbst, als auch von den Mitarbeitern des Unternehmens. Sehr oft verbinden die Versicherungsgesellschaften die Betriebshaftpflicht mit einer kostenlosen Privathaftpflicht für den Geschäftsinhaber. Somit wird eine eventuell bestehende Privathaftpflicht überflüssig und kann gekündigt werden.

Was kostet eine Betriebshaftpflicht?

Der Preis der Betriebshaftpflicht wird anhand der ausgeübten Tätigkeit, der Größe des Unternehmens - hierfür ist der Umsatz, die Lohnsumme und die Anzahl der Beschäftigten der entscheidende Indikator.

Wer braucht eine Betriebshaftpflicht?

Alle Gewerbetreibende und Freiberufler sollten eine Betriebshaftpflicht abschließen, um sich vor unkalkulierbaren Schadenzahlungen zu schützen. Auch wird oftmals eine Betriebshaftpflicht bei Auftragsvergabe vorausgesetzt bzw. muss der Auftragnehmer dem Auftraggeber dies nachweisen. In diesem Fall bestätigt der Versicherer dem Auftraggeber den aktuellen Deckungsschutz.

Für Fragen zur Betriebshaftpflichtversicherung nehmen Sie einfach Kontakt auf.